Name: Reinhold

Posts by Reku:

    Popcorn und Nachos – es darf zum ermäßigten Umsatzsteuersatz genascht werden

    Oktober 23rd, 2011

    Sehr volksnah zeigt sich der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 30.06.2011, das soeben veröffentlicht wurde.  Danach unterliegt der Verkauf von Popcorn und Nachos im Eingangbereich von Kinos dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, auch wenn dazu angewärmte Saucen und behelfsmäßige Verzehrsvorrichtungen angeboten werden.

    Der BFH war der Meinung, dass die Dienstleistungselemente in diesem Fall nicht ausreichend seien, um so genannte Restaurationsumsätze anzunehmen; es handle sich doch eher um eine schlichte Lieferung.

    Dieser Meinung kann ich mich auch als Konsument nur anschließen. Ich hatte bisher in den Kinosesseln nicht den Eindruck, in einem Restaurant zu sitzen, obwohl mir Popcorn und Nachos auch in Halbliegeposition schmecken.

    Ganz von selbst sind die Bundesrichter aber nicht darauf gekommen, sondern mussten sich an die Vorgaben des EuGH vom 10.03.2011 halten. Die europäischen Spitzenrichter scheinen öfter ins Kino zu gehen.

    4 Comments "

    Steuerschuldner bei Leistungen der Gebäudereinigung

    Juli 26th, 2011

    Durch das Jahressteuergesetz 2010 haben sich wesentliche Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft von Reinigungsleistungen ergeben. Der neue § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG bestimmt, dass bei Leistungen der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen im Subunternehmerverhältnis die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

    Das Reverse-Charge-Verfahren kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn der Leistungsempfänger nachhaltig Leistungen der Gebäudereinigung erbringt. Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn eine Grenze von 10 % des Jahresumsatzes im Vorjahr mit Gebäudereinigungsleistungen überschritten wurde. Der Nachweis der Nachhaltigkeit kann auch durch die Vorlage des Vordrucks USt 1 TG geführt werden, den der Leistungsempfänger dem Subunternehmer vorlegt.

    Im Zweifel empfiehlt es sich seitens des Subunternehmers auf dem Nachweis durch den genannten Vordrck zu bestehen.

    4 Comments "

    Fällt der Gründungszuschuss den Sparplänen der Regierung zum Opfer?

    Mai 26th, 2011

     

    Auf Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit kommen schwere Zeiten zu. Falls das jetzt vom Bundeskabinett beschlossene "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" tatsächlich ab 1. November 2011 zur Anwendung kommt, müssen sie mit gravierenden Einschnitten rechnen:
    1. Der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll von einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur abgelöst werden.
    2. Die erste Förderphase des Gründungszuschusses soll von neun auf sechs Monate verkürzt, dienzweite dafür um drei Monate verlängert werden.
    3. Der Restanspruch auf ALG I wird von 90 auf 150 Tage erhöht. 
    4. Die Kürzungen sollen schon am 1.11.2011 in Kraft treten und nicht – wie ursprünglich geplant am 1.4.2012.
    5. Das Budget dafür soll von bisher  1,8 Mrd. Euro auf 400 Mio. Euro verringert werden.

    Diese Sparpläne der Regierung sind wahrlich drastisch, wobei insbesondere der Wegfall des Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss der Behörderwillkür der Arbeitsverwaltung Tür und Tor öffnet. Als Gründungsberater mit langjähriger Berufserfahrung beschleicht mich ein unangenehmes Gefühl, wenn plötzlich Berater der Arbeitsagentur über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung entscheiden sollen.

    5 Comments "

    Seminar: Umsatzsteuer in Südosteuropa

    Januar 8th, 2011

    Nachdem der Termin immer näher rückt, möchte ich es nicht versäumen, auf eine Veranstaltung hinzuweisen, auf der ich als Referent tätig sein werde. Der führende einschlägige Seminarveranstalter ManagementCircle organisiert am 6. April 2011 eine Spezialseminar zur Umsatzbesteuerung in Südosteuropa. Die Veranstaltung findet in München statt. Als Referent wurde meine Wenigkeit engagiert.

    Das Seminar wendet sich an Führungskräfte und sonstige Fachleute auf dem Gebiet der Besteuerung und Rechnungslegung, die in der Praxis öfters mit südosteuropäischen Ländern zu tun haben. Daneben werden natürlich auch die einschlägigen Berater, wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angesprochen.

    Nähere Informationen zum Seminar und zur Anmeldung erhalten Sie auf der Webseite des ManagementCircles.

    No Comments "

    BFH: Steuerberatungsgesellschaften mit beschränkter Haftung sind Sollversteuerer

    November 24th, 2010

    Der Bundesfinanzhof hat mit dem Urteil vom  22.7.2010 (V R 4/09) die Klage einer Steuerberatungsgesellschaft abgewiesen, die ihre Umsätze gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG der Istversteuerung unterwerfen wollte.

    Die Entscheidung ist m.E. logisch und auch nicht diskriminierend, da die Steuerberatungsgesellschaft offenbar nicht unter der Umsatzschwelle des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG blieb. Wieso sollte eine Freiberufler-GmbH umsatzsteuerlich besser gestellt werden als jede beliebige andere GmbH?

    Wer sich für eine vollkaufmännische Gesellschaft mit – schon handelsrechtlicher – Buchführungspflicht entscheidet, sollte auch bereit sein, die steuerlichen Konsequenzen zu tragen.

    Das Urteil des BFH ist im Volltext unter der Urteilssammlung des Bundesfinanzhof im Internet zu finden.

    1 Comment "

    Rentner im Ausland im Visier des Finanzamts Neubrandenburg

    Oktober 13th, 2010

    In letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass Empfänger deutscher Renten im Ausland eine Aufforderung des Finanzamts Neubrandenburg erhalten, wegen etwaiger inländischer Steuerpflicht Einkommensteuererklärungen für die vergangenen Jahre abzugeben.

    Dabei hat das Finanzamt Neubrandenburg seit 2009 eine besondere Zuständigkeit als zentrales Finanzamt für Auslandsrentner. Seit der Änderung der Rentenbesteuerung 2005 hat sich das Problem der Auslandsrenten verschärft, da immer mehr Rentner überhaupt (unbeschränkt) steuerpflichtig werden. Durch die zumeist gegebene beschränkte Steuerpflicht nur mit den deutschen Renteneinkünften war allerdings auch vorher genügend Besteuerungspotential vorhanden.

    Ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht zusteht, hängt von dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Und selbst wenn dies der Fall ist, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters, da weiter die Frage zu prüfen ist, ob die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG in Frage kommt und eventuell zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

    6 Comments "

    Neue Telefonnummer!

    September 13th, 2010

    Bitte beachten Sie, dass die DEX GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit sofortiger Wirkung unter der neuen Telefonnummer 089 72632307 zu erreichen ist.

    No Comments "

    Das deutsch-kroatische Doppelbesteuerungsabkommen

    August 3rd, 2010

    Nachdem das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ex-Jugoslawien zunächst von allen Teilrepubliken nach Erlangung der staatlichen Selbständigkeit übernommen wurde und somit weiterhin gültig war, hat Kroatien dann mit Deutschland mit Wirkung ab dem 1.1.2007 ein gänzlich neues DBA abgeschlossen.

    Das Abkommen bezieht sich wie üblich nur auf Einkommen und Vermögen und ist stark an das OECD-Musterabkommen angelehnt. Es enthält den international üblichen Betriebstättenvorbehalt ebenso wie die 183-Tage-Regelung für Arbeitnehmer.

    Hinsichtlich Dividenden, Zinsen und Lizenzen ist Folgendes geregelt:

    • Dividenden unterliegen der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, während der Staat, aus dem die Dividenden gezahlt werden, eine Quellensteuer in Höhe von 15 % – im Falle von mindestens 10 %-gen Schachtelbeteiligungen jedoch nur 5 % – einbehalten darf.
    • Bei Zinsen steht das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zu, vorausgesetzt, dass der Empfänger auch der Nutzungsberechtigte ist.
    • Für Lizenzen wiederum gilt die gleiche Regelung wie für Zinsen.

    Erwähnt werden sollte noch, dass Kroatien entsprechend seiner derzeitigen nationalen Regelung im Gewinnsteuergesetz auf die Erhebung von Quellensteuer bei der Auszahlung von Dividenden verzichtet.

    No Comments "

    Die Rückfallklausel des § 50 Abs. 8 EStG bei nichtselbständigen Einkünften aus dem Ausland

    Juli 23rd, 2010

    Während früher nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen eine so genannte Rückfallklausel bei nichtselbständigen Einkünften kannten, hat sich duch die Einführung des § 50 Abs. 8 EStG – auch als nationale Rückfallklausel bezeichnet – zum 1.1.2004 die Situation grundlegend geändert.

    Nach der 183-Tage-Regel steht das Besteuerungsrecht für nichtselbständige Einkünfte bei Überschreiten der Frist in der Regel dem Staat zu, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Durch die Einführung der nationalen Rückfallklausel stellt Deutschland die ausländischen Einkünfte – unter Progressionsvorbehalt – aber nur mehr frei, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er auf die freigestellten Einkünfte ausländische Einkommensteuer gezahlt hat bzw. dass der ausländische Staat ausdrücklich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet.

    Da für die lohnsteuerliche Freistellung gemäß § 39b Abs. 6  EStG durch den Arbeitgeber eine solche ausländische Bescheinigung aber noch nicht beigebracht werden kann, wird in diesem Fall weiterhin eine vorläufige Freistellung gewährt, die im Veranlagungsverfahren noch einmal durch die Anforderung der ausländischen Steuerbescheinigung überprüft wird.

    Die Zeit, in dem Arbeitslohn aus dem Ausland nicht selten zu so genannten “weißen Einkünften” führt ist also definitiv vorbei.

    No Comments "

    Gründercoaching im Leistungsangebot

    Juli 1st, 2010

     Nachdem ich mich seit über 25 Jahren mit Existenzgründungsberatung beschäftige und gerade in letzter Zeit die Nachfrage nach Dienstleistungen dieser Art wieder stark angestiegen ist, habe ich mich in der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Beraterbörse) registriert und mich dort zum Gründercoaching freischalten lassen.

    Das Gründercoaching ist für Existenzgründer gedacht, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Gefördert wird die Begleitung eines Gründungsvorhabens durch einen qualifizierten Unternehmensberater. Das förderfähige Honorar beträgt maximal 6.000 Euro – bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit 4.000 Euro -, wobei der Zuschuss sich in den neuen Bundesländern auf 75 %, in der alten Bundesländern auf 50 % sowie bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit 90 % der förderfähigen Kosten beläuft.

    Wer als Gründer bereits einmal versucht hat, einen plausiblen Businessplan zu erstellen, weiß um den Wert eines Gründercoaches. Außerdem ist die Förderung – insbesondere im Falle der Arbeitslosigkeit – vom Gesetzgeber doch recht großzügig bemessen. Für neue Existenzgründungsvorhaben stehe ich gerne bereit.

    Ihr

    Reinhold Kuffer

    No Comments "

SEO Powered by Platinum SEO from Techblissonline sangrio Webkataloge Blog-Verzeichnis Bücher kostenlos tauschen
onlinestreet.de
Ausgewählte Webseiten zum Thema:
Bayern