Name: Cornelia

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    Was plagt die Selbständigen am meisten?

    September 21st, 2010

    Laut einer Umfrage eines amerikanischen Coaches, sind die häufigsten Probleme,

    mit denen wir Selbständige uns am Arbeitsplatz rumschlagen folgende:

    1. Zu wenig Zeit und/oder Geld
    2. Nicht wissen, was zu tun ist oder wo man anfangen soll
    3. Nicht das TUN, was eigentlich zu tun wäre
    4. Angst, nicht gut genug zu sein oder davor, Geld zu verlangen
    5. Das Gefühl der Überforderung und der Mangel an Fokussierung

    Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen in meiner Steuerkanzlei.

    Aber wenn man um diese Gefahren schon weiß, dann kann man vielleicht besser damit umgehen.

    Wer bei der Umfrage mitmachen möchte, kann dies hier tun:
    http://www.surveymonkey.com/s/DTQXP5L

    Ganz herzlichen Dank an Monika Thoma (www.webkoenigin.de) , die diesen Beitrag aufgestöbert hat.

    Herzlich Cornelia Kisslinger-Popp

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    Was kann ich als Arbeitgeber steuerfrei bezahlen, was als Arbeitnehmer steuerfrei erhalten?

    Juli 2nd, 2010

    Da war doch was, da gibt es doch Beträge, die man seinen Arbeitnehmern steuerfrei bezahlen kann?

    Ja, es gibt ein paar Dinge, da erlaubt der Gesetzgeber diese Bonbons an die Arbeitnehmer.

    Was fällt nun alles hierunter?

    • Reisekostenerstattungen (natürlich für die Geschäftsreise, nicht für die Urlaubsreise)
    • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit
    • Warengutscheine bis zu Euro 44 monatlich (z.B. Tankgutschein) – das ist tatsächlich ein schönes Bonbon
    • Kinderbetreuungskosten insbes. Kindergarten
    • Einmalige Aufmerksamkeiten pro Jahr für Euro 40,- – also z.B. Geburtstagsgeschenk falls im gleichen Jahr
    • beim Arbeitnehmer noch eine Hochzeit stattfindet – das war s - 40.- Euro pro Jahr, egal was es alles zu feiern gibt
    • Betriebsveranstaltungen – also z.B. Wiesnbesuch – hier sind 2 Veranstaltungen pro Jahr zum Wert von jeweils max. Euro 110 erlaubt
    • Leistungen zur Gesundheitsförderung bis max. Euro 500,– pro Jahr – Achtung, das Fitnessstudio darf nicht bezahlt werden
    • Unterstützung in Notfällen – hier sind bis zum Euro 600,-  pro Jahr steuerfrei
    • Belegschaftsrabatte bis Euro 1.080,- Freibetrag pro Jahr
    • Umzugskosten, sofern beruflich veranlasst

    Insgesamt werden nach meiner Erfahrung diese Beträge noch viel zu wenig ausgenutzt. 

    Herzlich

    Cornelia Kisslinger-Popp

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    Honorare, Rechnungen, Preise

    Mai 27th, 2010

    Heute wird es Zeit, einmal das "Problemthema" Honorare aufzugreifen.

    In meinem Kanzleialltag geht es nahezu täglich um die Preisfrage.

    Ich überlege, was muss ich für den Auftrag haben, damit er sich rechnet.Wie hoch darf das Honorar maximal sein, dass der Mandant nicht"verprellt" wird. Und obwohl wir uns das immer fragen, kommen dennoch regelmäßig Beschwerden.

    "…… Sie mussten doch nur ein Kreuzchen machen, das kann doch keine119.– Euro kosten."

    Achtung: 19,– Euro bekommt davon gleich mal Vater Staat und für die 100,- Euro haben wir einen Einspruch erstellt, der unserem Kunden 500,– Euro einbringt.

    Auch ich wohne in München und brauche Geld zum Leben.

    Ich wünsche mir mehr "Coolness" bei der Honorarfrage – für mich und für meine Mandanten.

    Was sagt die andere Seite – der Mandant dazu? Ich freue mich über Rückmeldungen.

    Herzlich Cornelia Kisslinger-Popp

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    Wann muss die Steuererklärung 2009 abgegeben werden?

    Mai 20th, 2010

    Immer wieder im Wonnemonat Mai wird an uns die Frage herangetragen:

    Wann muss ich denn meine Steuererklärung ( aktuell 2009) einreichen?

    Grundsätzlich ist der Abgabetermin der 31. Mai des Folgejahres – Sie müssten sich so langsam also an die Arbeit machen. Für alle Steuerpflichtigen, die Ihre Steuererklärung  von einem Steuerberater – also z.B. von uns in München – bearbeiten lassen, verlängert sich die Frist automatisch, also ohne besonderen Antrag bis zum 31. Dezember 2010.

    Danach gewährt das Finanzamt München auf Antrag noch Fristverlängerungen. Diese Verlängerungen werden aber sehr restriktiv gehandhabt. Nach unseren Erfahrungen in München werden solche Verlängerungen oft auch nur telefonisch "auf Zuruf" gegeben, weil die Finanzämter strikte Anweisungen haben, die Abgabetermine offiziell streng zu handhaben.

    Meistens so Ende April ist dann Schluß. Danach werden die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzämtern geschätzt und es werden saftige Verspätungszuschläge festgesetzt.

    Alle unsere Kunden können sich in jedem Fall bis zum Jahresende gemütlich zurücklehnen.

    Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn man rechtzeitig weiß, mit welchen Zahlungen man noch zu rechnen hat. Und auch Ihr Steuerberater ist dankbar, wenn er rechtzeitig mit seiner Arbeit beginnen kann.
     

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    Umsatzsteuervoranmeldung – manchmal will man lieber öfter eine Meldung abgeben als gefordert

    Mai 2nd, 2010

    Beträgt die jährliche Umsatzsteuer im Vorjahr weniger als Euro 7.500,00, so ist die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich abzugeben, beträgt die jährliche Umsatzsteuer nur noch Euro 1.000,00 oder weniger, dann ist der Abgabezeitraum sogar nur noch jährlich. Die meisten Steuerpflichtigen sind über ein solches Mitteilungsschreiben von Ihrem Finanzamt… Sie sind künftig nur noch verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer jährlich abzugeben, gar nicht so erfreut. Zum einen werden dann – sofern sich Erstattungen ergeben, diese immer erst ca. ein Jahr später gutgeschrieben, zum anderen verleitet es die Unternehmen dazu, die Buchführung auch immer erst jährlich zu erstellen – der Mandant weiß dann gar nicht mehr, wo er mit seinem Unternehmen steht. Oft kann es sogar bei umsatzstarken Unternehmen, die im Vorjahr kräftig investiert haben, zu einem solchen, der Größe des Unternehmens nicht entsprechenden Abgabezeitraum kommen. 

    Anders als der Übergang von vierteljährlich auf monatlich, den das Finanzamt strikt an die Höhe der Umsatzsteuerzahllast koppelt, ist es auf Antrag möglich, die Umsatzsteuer vierteljährlich anstatt jährlich abzugeben, obwohl die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres unter Euro 1.000,– lag.

    In unserer Kanzlei in München und Ingolstadt koppeln wir ein Schreiben des Finanzamtes unmittelbar mit einem Vorschlag an den Mandanten, hier einen Antrag zu stellen, beim bisherigen vierteljährlichen Abgabemodus zu bleiben. Ein kleiner Service, über den sich der Kunde freut, denn sein Steuerberater hat mitgedacht.

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    Mandantengewinnung für Steuerberater

    April 1st, 2010

    Kompetenz haben ist die eine Sache, Kompetenz ausstrahlen die andere. Wie schaffen Sie es, gegenüber einem potentiellen Mandanten am Telefon bzw. im konkreten Gespräch Kompetenz auszustrahlen?

    Hier 4 Punkte, die Ihnen dabei weiterhelfen:

    1. Stichwort: Vorbereitung

    Mögliche Sachverhalte die zur Sprache kommen könnten, vorab erkunden. Ein kurzes Mail an den potentiellen Kunden -

    • was sind die Punkte, die Sie geklärt haben möchten?
    • Welche Besonderheiten gibt es bei Ihnen, wo genau drückt Sie der Schuh?
    • warum kommen Sie?
    • warum kommen Sie damit gerade zu uns?

    Beziehen Sie in die Vorbereitung auch den möglichen Sachbearbeiter des Falles mit ein.

    2. Stichwort: Kundenorientierung

    Auch Steuerberater müssen inzwischen kundenorientiert sein. Erfragen Sie die Bedürfnisse Ihres Kunden während des Gespräch noch einmal ab. Erst kommt das Bedürfnis des Kunden – und erst dann, nachrangig, erzählen Sie von Ihren Kompetenzen. Die Redezeit des Kunden sollte überwiegen.

    3. Stichwort: Mut

    Stellen Sie sich vor, Bill Gates ruft bei Ihnen an und sagt: "Ich möchte am Tegernsee eine Ferienwohnung erwerbenund dort ab und zu wohnen und suche deshalb noch einen Steuerberater in München."

    Meine erste Reaktion wäre – nein – komm nicht zu mir, ich bin zu klein.Das wäre aber wirklich schade, da hätte ich eine große Chance vertan.

    Deshalb gilt, was dieTrainerin Monika Schedin einmal zu mir gesagt hat: "Erst ja sagen, und danach Schiß in die Büchs."

    4. Stichwort Gelassenheit

    Alles kommt so , wie es kommt, und so ist es gut.Wenn Sie diesen Mandanten nicht bekommen haben, dann ist es gut so. Vielleicht wäre er ein unendlicher Nörgler gewesen, oder er hätte seine Rechnungen nicht bezahlt, oder Sie hätten keine Zeit für den noch besseren Mandanten, der als nächstes an Ihre Tür klopft.

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    Was tun, wenn das schlechte Gewissen plagt?

    März 18th, 2010

    Der Ankauf der CD der schweizerischen Bank hat - auch schon vor dem Ankauf – zu zahlreichen Selbstanzeigen deutscher Steuerbürger geführt, die ihr schlechtes Gewissen nicht in Ruhe ließ. Unabhängig davon kommt oft bei älteren Steuerpflichtigen nach vielen Jahren plötzlich späte Reue auf.

    Was also ist zu tun, damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt?

    1. Der Steuerpflichtige (und sein Ehegatte, sofern dieser mitbetroffen ist) müssen namentlich genannt sein. Alle Angaben zur Person müssen korrekt sein. (z. B. auch der Wohnsitz und der tatsächliche  Aufenthalt).
    2. Alle nicht versteuerten Einnahmen der letzten 10 Jahre müssen angegeben werden und zwar gegliedert nach Einkunftsart ( also Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zinserträgen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb etc.) und nach den Jahren, in denen sie erzielt wurden.
    3. Werden Teile der Einkünfte nicht angegeben, so wirkt die Selbstanzeige nur hinsichtlich dieser Einkünfte - hinsichtlich der anderen Enkünfte bleibt der Straftatbestand bestehen. 
    4. In der Selbstanzeige sind die nicht versteuerten Einnahmen der letzten 10 Jahre anzugeben. Alle weiter zurückliegenden Ansprüche des Finanzamtes sind verjährt.
    5. Selbst wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung angekündigt hat, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich. Eine Selbstanzeige ist erst dann zu spät, wenn der Betriebsprüfer zur Prüfung in den Räumen des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters erschienen ist.
    6. Die ermittelten Steuernachzahlungen sind  mit 6 % p.a.zu verzinsen. Da kommt schnell eine Menge zusammen. Als Beispiel: Ein Münchner Steuerpflichtiger hat vor 10 Jahren  Zinserträge in Höhe von Euro 6.000,– nicht angegeben. Die Steuer hieraus würde 2.500,– Euro ausmachen.   Bei 6 % Zinsen jährlich kommen insgesamt noch 60 % obendrauf . So werden aus 2.500,– schnell mal Euro 4.000,-.

    Zu weiteren Details fragen Sie am besten Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.

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    Betrügen wird schwieriger

    Februar 13th, 2010

    Was in Nordrhein-Westfalen derzeit erprobt wird, ist in Bayern und damit in München noch Zukunftsmusik. Aber sie wird kommen, die computerbearbeitete Steuererklärung. Ausgangsbasis ist eine Untersuchung der Finanzbehörden, wonach die meisten Steuererkläungen stimmen.

    Konkret:

    50 % der Steuererklärungen sind in Ordnung

    30 % haben unbeabsichtigte Fehler

    20 % enthalten bewusst falsche Angaben

    Dementsprechend sollen alle eingereichten Steuererklärungen in drei Risikokategorien eingeteilt werden:

    Risikogruppe 1: hier wird in jedem Fall geprüft

    Risikogruppe 2: es erfolgt die betriebsnahe Veranlagung ( es werden einzelne Punkte  überprüft)

    Risikogruppe 3: diese Steuererklärungen werden nur durch einen Computer bearbeitet .

    Über Plausibilitätsabfragen werden alle Steuererklärungen einer entsprechenden Kategorie zugeordnet. Noch sind wir hier in München davon verschont. Aber auch schon jetzt empfiehlt sich eine Überprüfung der Angaben in der Steuererklärung auf ihre Plausibilität durch ihren Steuerberater, damit es später nicht heißt:

    Risikoklasse 1 – Wir kommen: Mit freundlichen Grüßen – ihre Betriebsprüfungsstelle.

    Cornelia Kisslinger-Popp

    Steuerberater in München

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    Auch Berliner Steuerberater bloggen

    Februar 8th, 2010

    Nicht nur Münchner, sondern auch Berliner Steuerberater können bloggen – jedenfalls wenn sie am Workshop "Bloggen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer" teilnehmen, der am 19. März und 9. April 2010 in Berlin-Mitte stattfindet. Langsam spricht sich auch unter Steuerberatern die Tatsache herum, dass eine eigenes Blog der Webpräsenz zu einem Sprung nach vorne in den Suchmaschinen verhelfen kann. Außerdem bietet ein Blog insbesondere für Berater, die ein Spezialgebiet aufweisen können, die ideale Möglichkeit, sich darin im Internet durch entsprechende Beiträge zu profilieren.

    Ich habe persönlich an dem Workshop des Veranstalters in München teilgenommen und war vom Bloggen gleich fasziniert.

    Nähere Angaben zu den Seminaren erhalten Sie beim Domainratgeber und dem Blogtrainer, über den auch die Buchungen möglich sind.

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    Was muss ich dem Finanzamt anzeigen?

    Februar 1st, 2010

    Immer wieder taucht in meiner Praxis die Frage auf:

    Muss ich den Beginn dieser Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen? Deshalb hier für alle, die es interessiert eine kurze Übersicht, wann eine besondere Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt besteht.

    1. Ich beginne eine gewerbliche Tätigkeit.

    Die Aufnahme dieser Tätigkeit ist der Gemeinde zu melden, die diese Information an das Finanzamt weiterleitet. Das Finanzamt kommt dann direkt selbst mit einem Fragebogen auf Sie zu.

    2. Ich beginne eine selbständige Tätigkeit

    Im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit muss die Aufnahme dieser Tätigkeit nicht der Gemeinde, sondern direkt dem Finanzamt mitgeteilt werden.

    3. Verlegung oder Geschäftsaufgabe.

    Außerdem sind dem Finanzamt mitzuteilen:

    Die Verlegung oder die Aufgabe eines Betriebs oder einer Betriebsstätte bzw. einer selbständigenTätigkeit.

    4. Gründungen und Erwerb von Beteiligungen im Ausland.

    ◦die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland
    ◦die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung
    ◦der Erwerb von Beteiligungen an einer ausländischen Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn damit unmittelbar 10 % oder mittelbar 25 % gehalten werden bzw. wenn die Summe der Anschaffungskosten der Beteiligung mehr als Euro 150.000 beträgt.
     

    Ihre Beteiligung an der Firma in Liechtenstein ist also meldepflichtig!

    Wer die genaue Vorschrift dazu nachlesen mag – in § 138 AO steht’s geschrieben. Und wer noch mehr wissen will z.B. ob er das Brennen von Schnaps dem Finanzamt anzeigen muss, der kann in § 139 AO nachlesen. (Muss er natürlich !)

    Ihr(e) Steuerberater(in) ist Ihnen gerne behilflich, sämtliche Anzeigepflichten zu erfüllen und kann Ihnen dazu noch den einen oder anderen passenden Ratschlag geben.
     

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