Einschränkungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige?

Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg – während ich diese schreibe, sollen sich die Zahl bereits auf sieben Länder erhöhnt haben – planen Einschränkungen bei der Selbstanzeige einzuführen. Sie beabsichtigen im Finanzausschuss des Bundesrates einen Antrag einzubringen, der in das Jahressteuergesetz Eingang finden soll, wonach strafbefreiende Selbstanzeigen nur mehr eingeschränkt möglich sein sollen.

Insbesondere soll nach Ankündigung einer Betriebsprüfung keine Selbstanzeige mehr strafbefreiend möglich sein. Auch nach erfolgter Betriebsprüfung soll die Möglichkeit sich selbst anzuzeigen, abgeschafft werden.

Bei der Frage der Selbstanzeige scheiden sich die Geister, wenn es um die "gefühlte" Steuergerechtigkeit geht. Während einige europäische Länder dieses Institut teilweise überhaupt nicht kennen, ist Deutschland mit Blick auf mögliche Steuereinnahmen bislang sehr großzügig gewesen.

Der zunehmende Ankauf von Daten-CDs mit Steuersündern durch die Finanzverwaltung hinterlässt jedenfalls ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend. 

About Reinhold Kuffer

Geburtsjahr: 1954 Beruf: Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Wohnort: München
This entry was posted in Ertragsteuern, Finanzamt and tagged , , , . Bookmark the permalink.

One Response to Einschränkungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige?

  1. vielen dank für den nützlichen hinweis

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong> <font color="" face="" size=""> <span style="">