Da war doch was, da gibt es doch Beträge, die man seinen Arbeitnehmern steuerfrei bezahlen kann?
Ja, es gibt ein paar Dinge, da erlaubt der Gesetzgeber diese Bonbons an die Arbeitnehmer.
Was fällt nun alles hierunter?
- Reisekostenerstattungen (natürlich für die Geschäftsreise, nicht für die Urlaubsreise)
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit
- Warengutscheine bis zu Euro 44 monatlich (z.B. Tankgutschein) – das ist tatsächlich ein schönes Bonbon
- Kinderbetreuungskosten insbes. Kindergarten
- Einmalige Aufmerksamkeiten pro Jahr für Euro 40,- – also z.B. Geburtstagsgeschenk falls im gleichen Jahr
- beim Arbeitnehmer noch eine Hochzeit stattfindet – das war s - 40.- Euro pro Jahr, egal was es alles zu feiern gibt
- Betriebsveranstaltungen – also z.B. Wiesnbesuch – hier sind 2 Veranstaltungen pro Jahr zum Wert von jeweils max. Euro 110 erlaubt
- Leistungen zur Gesundheitsförderung bis max. Euro 500,– pro Jahr – Achtung, das Fitnessstudio darf nicht bezahlt werden
- Unterstützung in Notfällen – hier sind bis zum Euro 600,- pro Jahr steuerfrei
- Belegschaftsrabatte bis Euro 1.080,- Freibetrag pro Jahr
- Umzugskosten, sofern beruflich veranlasst
Insgesamt werden nach meiner Erfahrung diese Beträge noch viel zu wenig ausgenutzt.
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp