Verkauf einer Internet-Domain

Seit dem Urteil des FG Köln vom 20.04.2010 (8 K 3038/08) geistern zahlreiche Artikel durch das Internet, wonach der Verkauf einer Internet-Domain außerhalb der Spekulationsfrist und bei fehlender Gewerblichkeit steuerfrei sei.

Da fragt man sich eigentlich nur, was daran Besonderes sein soll. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn man einmal von der Argumentation des Finanzamtes absieht.

Die Umstände des Falles scheinen das Finanzamt bewogen zu haben, mit Gewalt eine Steuerpflicht zu konstruieren, wo eigentlich nichts zu holen ist.

Nun geht bei manchen Sachbearbeitern ein rotes Licht auf, wenn durch eine Kontrollmitteilung an den Tag kommt, das jemand 15.000 DM – oder jetzt Euro – vereinnahmt, wofür er eigentlich nicht viel – böse Zungen würden vielleicht sogar behaupten: nichts – getan hat. Ärgerlich nur, dass die Veräußerung schon außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr lag. So wurden einfach "Einnahmen aus der Freigabe der Internet-Domain" gemäß § 22 Abs. 3 EStG konstruiert. 

Dass zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung am 31.07.2008  der BFH längst entschieden hatte, dass es sich bei einer Internet-Domain um ein immaterielles Wiirtschaftsgut handele, das Anschaffungskosten und einen Veräußerungspreis hat und dass in der Praxis zu diesem Zeitpunkt bereits Millionen von Domains gekauft und verkauft worden waren, hielt das Finanzamt nicht davon ab zu behaupten, es läge keine Anschaffung – können Finanzämter eigentlich Domains kostenlos registrieren? – vor und damit auch kein privates Veräußerungsgeschäft. Es sollte also ein Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit sein, um die steuerpflichtige Konstruktion abzuschließen.

Jeder, der auch nur Grundkenntnisse im Domainhandel hat, weiß aber, dass er, wenn er die Domain verkauft, keinerlei Rechtsposition mehr daran hält und auch auf keine Nutzungsmöglichkeit mehr verzichten kann. Das hat das FG Köln ganz richtig gesehen und hat das Ansinnen der Finazverwaltung zurückgewiesen.

Bleibt nur zu hoffen, dass der BFH seiner bisherigen Rechtsprechung treu bleibt und die Entscheidung des FG Köln bestätigt.      

About Reinhold Kuffer

Geburtsjahr: 1954 Beruf: Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Wohnort: München
This entry was posted in Rechtsprechung and tagged , , , , , . Bookmark the permalink.

2 Responses to Verkauf einer Internet-Domain

  1. DJ München says:

    Ja, mit gut gepflegten Domains oder einfach nur gefragten Domainnamen ließ sich in den letzten Jahren viel Geld machen. Aber der große Run auf diese Domains ist inzwischen vorbei…

  2. Gute Domains sind weiterhin Selbstläufer; der Gipfel ist noch längst nicht erreicht.

    Schöne Grüße

    R. Kuffer

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong> <font color="" face="" size=""> <span style="">