Das "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" hat zur folgenden Neuregelung des § 18a UStG, d.h. zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung mit Wirkung ab dem 1.7.2010 geführt:
- Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung hat nunmehr grundsätzlich monatlich – bisher vierteljährlich – zu erfolgen
- Die Abgabefrist verlängert sich auf den jeweils 25. des Folgemonat
- Dafür entfällt die bisherige Dauerfristvristverlängerung, die bisher parallel mit der Umsatzsteuervoranmeldung lief, so dass es praktisch zu einer Fristverkürzung kommt
- Übergangsweise gilt eine Bagatellregelung, nach der bis zum 31.12.2011 die Zusammenfassende Meldung weiterhin vierteljährlich abgegeben werden kann, wenn die Quartalsumsätze 100.000 € nicht überschreiten
- Angaben zu sonstigen Leistungen sind zukünftig für den Zeitraum zu machen, in dem sie ausgeführt wurden (früher: Rechnungsdatum)
- Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG sind – wie bisher – von der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen.
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Paying taxes is one way of showing that we are a responsible citizen. We should be dutiful about paying taxes as it is our obligation and is mandated by law.
Sorry, Jude, as a tax advisor I cannot fully agree with your statement.