Neuregelung der Zusammenfassenden Meldung ab dem 1.7.2010

Das "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" hat zur folgenden Neuregelung des § 18a UStG, d.h. zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung mit Wirkung ab dem 1.7.2010 geführt:

  1. Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung hat nunmehr grundsätzlich monatlich – bisher vierteljährlich – zu erfolgen
  2. Die Abgabefrist verlängert sich auf den jeweils 25. des Folgemonat
  3. Dafür entfällt die bisherige Dauerfristvristverlängerung, die bisher parallel mit der Umsatzsteuervoranmeldung lief, so dass es praktisch zu einer Fristverkürzung kommt
  4. Übergangsweise gilt eine Bagatellregelung, nach der bis zum 31.12.2011 die Zusammenfassende Meldung weiterhin vierteljährlich abgegeben werden kann, wenn die Quartalsumsätze 100.000 € nicht überschreiten
  5. Angaben zu sonstigen Leistungen sind zukünftig für den Zeitraum zu machen, in dem sie ausgeführt wurden (früher: Rechnungsdatum)
  6. Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG sind – wie bisher – von der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen. 

About Reinhold Kuffer

Geburtsjahr: 1954 Beruf: Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Wohnort: München
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3 Responses to Neuregelung der Zusammenfassenden Meldung ab dem 1.7.2010

  1. Pingback: Domainsteuerrecht - Seite 6 - Consultdomain.de - das Domainforum

  2. Jude Walter says:

    Paying taxes is one way of showing that we are a responsible citizen. We should be dutiful about paying taxes as it is our obligation and is mandated by law.

  3. Sorry, Jude, as a tax advisor I cannot fully agree with your statement.

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