Die Einführung der elektronischen Signatur - oft auch digitale Signatur genannt – für umsatzsteuerliche Zwecke seit dem 1.1.2002 hat zu heftigen Diskussionen geführt. Danach kann der Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen (E-Mail/PC-Fax) nur geltend gemacht werden, wenn dieser eine qualifizierte elektronische Signatur beigefügt ist.
Insbesondere von kleineren Unternehmen sind die gesetzlichen Vorgaben nur schwer zu erfüllen. Auch ist der Aufwand zur Geltendmachung der Vorsteuer aus kleineren Rechnungsbeträgen dermaßen hoch, dass die Einsparungsvorteile der digitalen Signatur nicht selten wieder wettgemacht werden.
Um diesen Aufwand insbesondere bei Bagatellrechnungen in Zukunft zu reduzieren, hat das Portal rechnungsaustausch.org am 1. März 2010 eine Initiative gestartet, die den Verzicht auf eine qualifizierte elektronische Signatur für Bagetellbeträge verlangt. Derzeit wird auf eine elektronische Signatur nur bei Online-Fahrausweisen verzichtet, die durch eine Kunden- oder Kreditkarte bezahlt werden. Als Bagatellgrenze wird in der Initiative von einem Betrag von 1.000 € ausgegangen.
Wir schließen uns der Initiative aus Überzeugung an und fordern auch unsere Leser auf, sich daran zu beteiligen.
Ihrer Forderung widerspreche ich entschieden.
Gerade für kleinere Unternehmen gibt es entweder kostenfreie Signatur-Software oder
als Alternative einen kostengünstigen ASP-Signatur-Service.
Die Aufwände sind wirklich sehr gering.
(Bandbreite der Signaturkosten von 15 cent bis 1 cent) je Modell und Menge.
Wenn Sie dagegen nur das Briefporto rechnen…
Ja, ist klar: ” Rauchen ist gesund – Peter Stuyvesant”